Reihengräber
Das Reihengrab wird vom Friedhofsträger der Reihe nach vergeben.
- Es gibt Urnen- und Erd-Reihengräber
- Die Grabstättenlaufzeit bei einem Urnengrab beträgt 20 Jahre und bei einem Erdgrab 25 Jahre.
- Eine Grabstättenverlängerung ist nicht möglich
- Auf die Reihengrabstätte kann ein stehender Grabstein gestellt oder ein Kissenstein gelegt werden.(siehe Friedhofssatzung)